🚚

Aufklärung zum Thema Koffein

Aufklärung zum Thema Koffein

Koffein begleitet viele Menschen täglich. Ob Kaffee am Morgen, Energy Drink unterwegs oder Cola und Eistee zwischendurch. Koffein ist heute in zahlreichen Getränken und Lebensmitteln enthalten. Doch was genau ist Koffein eigentlich, wie wirkt es auf den Körper und was sagt das Schweizer Gesetz dazu?

Was genau ist Koffein?

Koffein ist ein natürlicher Stoff, der unter anderem in Kaffeebohnen, Teeblättern, Guarana, Mate oder Kakaobohnen vorkommt. Es zählt zu den sogenannten stimulierenden Stoffen und wirkt anregend auf das zentrale Nervensystem.

Koffein wird vor allem verwendet, um Müdigkeit kurzfristig zu reduzieren und die Konzentration zu steigern. Deshalb ist es besonders in Kaffee, Energy Drinks, Softdrinks und gewissen Snacks beliebt.

Was macht Koffein mit dem Körper?

Koffein kann je nach Menge und Person unterschiedlich wirken. Viele Menschen fühlen sich nach dem Konsum wacher, konzentrierter und leistungsfähiger. Gleichzeitig erhöht Koffein die Aktivität des Nervensystems und kann den Puls leicht steigern.

Typische Wirkungen von Koffein:

• erhöhte Aufmerksamkeit
• verringerte Müdigkeit
• gesteigerte Konzentration
• schnellere Reaktionsfähigkeit
• kurzfristiger Energieschub

Bei zu hohem Konsum können jedoch auch Nebenwirkungen auftreten:

• Nervosität
• Schlafprobleme
• Herzrasen
• Zittern
• Unruhe
• Magenbeschwerden

Besonders empfindlich reagieren Kinder, Jugendliche sowie schwangere oder stillende Frauen auf grössere Mengen Koffein.

Wie viel Koffein steckt in typischen Produkten?

Viele unterschätzen, wie viel Koffein gewisse Produkte enthalten können. Besonders Energy Drinks besitzen oft deutlich höhere Mengen als klassische Softdrinks.

Ungefähre Beispiele:

• Espresso ca. 60 bis 90mg
• Kaffee ca. 80 bis 120mg pro Tasse
• Cola ca. 10mg pro 100ml
• Energy Drinks meist ca. 32mg pro 100ml

Je nach Produkt und Hersteller können die Werte stark variieren.

Was sagt das Schweizer Gesetz zu koffeinhaltigen Produkten?

In der Schweiz gelten klare gesetzliche Vorgaben für Produkte mit Koffein. Gemäss der Verordnung des EDI über Getränke darf der Koffeingehalt 160mg pro Tagesration nicht überschreiten.

Falls keine Tagesration auf dem Produkt angegeben ist, gelten automatisch:

• 500g bei Getränken
• 100g bei Energy Shots

Das bedeutet, dass gewisse Produkte mit sehr hohem Koffeingehalt in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen, auch wenn diese im Ausland legal erhältlich sind.

Zusätzlich müssen koffeinhaltige Getränke über 150 mg/l der Hinweis «erhöhter Koffeingehalt, für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen» angebracht werden. Getränke, die auf Kaffee, Tee, Kaffee- oder Teeextrakt basieren, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Warum gibt es Warnhinweise auf Energy Drinks?

Viele Hersteller weisen darauf hin, dass koffeinhaltige Produkte nicht für Kinder unter 16 Jahren sowie schwangere oder stillende Frauen empfohlen sind. Dies dient dem Schutz besonders empfindlicher Personen.

Vor allem grosse Mengen Koffein in kurzer Zeit können den Körper stark belasten.

Gibt es eine Altersgrenze für Energy Drinks in der Schweiz?

Aktuell existiert in der Schweiz keine gesetzliche Altersgrenze für Energy Drinks. Dennoch entscheiden sich viele Detailhändler freiwillig dazu, gewisse Produkte erst ab 16 Jahren zu verkaufen.

Versand
Schweizerische Post

Wir versenden unsere Pakete ausschliesslich mit der Schweizerischen Post und per Priority-Paket.

An Feiertagen erfolgt weder die Zustellung noch die Bearbeitung von Paketen. Finde in dieser Zusammenfassung heraus, welche Feiertage für Sweets.ch relevant sind.

Die Portokosten betragen 6.90 pro Bestellung.

Details zum Versand
Zahlungsarten
Twint
PayPal
Visa
Mastercard
PostFinance
Rechnung
Vorauskasse
Sicher einkaufen
Google ReviewsZertifizierte Schweizer Onlineshops
Fragen?
Wir helfen dir gerne weiter.
Abholung
Möchtest du deine Ware bei uns abholen?
Rückgabe
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu unseren Rückgaberichtlinien.
Folge uns
Bleibe auf dem Laufenden und folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen.