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Stellungnahme zur Dokumentation von SRF Impact Investigativ

Stellungnahme zur Dokumentation von SRF Impact Investigativ

Am Freitag, 8. Mai 2026 um 11.38 Uhr wurden wir per E-Mail vom Schweizer Fernsehen kontaktiert. Uns wurde mitgeteilt, dass SRF Impact Investigativ sowie Kassensturz einen Bericht zum Thema Energy Drinks produzieren. Im Rahmen dieser Recherche wurden verschiedene Energy Drinks eingekauft und in einem Labor untersucht. Unter anderem wurden dabei auch Produkte getestet, welche bei uns gekauft wurden.

Dabei wurden bei gewissen Produkten erhöhte beziehungsweise in der Schweiz nicht erlaubte Koffeingehalte festgestellt. Wir wurden anschliessend gebeten, zu diversen Fragen Stellung zu nehmen.

Ehrlich gesagt war dies für uns anfänglich ein kleiner Schock. Als Familienunternehmen versuchen wir stets unser Bestes zu geben, verantwortungsvoll zu handeln und sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Genau deshalb hat uns diese Situation auch persönlich sehr beschäftigt.

Unsere Qualitätssicherung ist ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit und wir nehmen diese sehr ernst. Ebenso tragen wir eine grosse Verantwortung gegenüber unseren Kunden. Diese sollen jederzeit sicher sein können, dass sie von uns ausschliesslich Produkte erhalten, welche für den Schweizer Markt zugelassen und in einwandfreiem Zustand sind.

In mehreren E-Mails haben wir anschliessend Stellung genommen und sämtliche relevanten Informationen transparent weitergeleitet.

Weshalb wir kein Fernsehinterview gegeben haben

Weiter wurden wir angefragt, ob wir für ein Video-Interview zur Verfügung stehen würden. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, uns schlussendlich jedoch dagegen entschieden.

Einerseits, weil wir bisher noch nie ein Fernsehinterview gegeben haben und uns dabei ehrlich gesagt nicht wohl fühlen würden. Andererseits ist das Thema Energy Drinks, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche, gesellschaftlich ein sehr sensibles Thema.

Zusätzlich hatten wir Sorge, dass Aussagen von uns gekürzt oder aus dem Zusammenhang gerissen werden könnten. Da uns vom Schweizer Fernsehen zudem nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den fertigen Beitrag vor der Veröffentlichung einzusehen und unsere Zustimmung dazu zu geben, haben wir uns gegen ein Interview entschieden.

Ein wichtiger Hinweis darauf, dass unsere Sorge diesbezüglich berechtigt war, liefert der soeben erschienene Beitrag auf der SRF-Webseite (Link). Das Schweizer Fernsehen schreibt dazu:

«Die Firma schreibt SRF Investigativ, sie habe sich darauf verlassen, dass ihr Lieferant nur gesetzeskonforme Ware liefere. Sie habe die Drinks umgehend aus dem Sortiment entfernt.»

Dies ist jedoch nicht ganz korrekt beziehungsweise stark verkürzt dargestellt. Wir haben dem Schweizer Fernsehen hierzu Folgendes geschrieben:

Wir tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Kunden ausschliesslich Produkte anbieten, welche in der Schweiz auch zugelassen sind. Nicht nur, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil dies auch unseren persönlichen Werten sowie den Werten unseres Familienunternehmens entspricht.

Unsere Qualitätssicherung ist ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit und wir nehmen diese sehr ernst. Ebenso tragen wir eine grosse Verantwortung gegenüber unseren Kunden. Diese sollen jederzeit sicher sein können, dass sie von uns ausschliesslich Produkte erhalten, welche im Schweizer Markt zugelassen und in einwandfreiem Zustand sind.

Dass wir die Produkte dennoch ins Sortiment aufgenommen und verkauft haben, liegt daran, dass wir unserer Sorgfaltspflicht in diesem Fall nicht ausreichend nachgekommen sind. Wir haben die Inhaltsstoffe nicht detailliert genug geprüft und uns zu stark auf unsere Lieferanten verlassen. Dies ist unentschuldbar und hätte nicht passieren dürfen.

Doch nochmals ganz von vorne

Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, weshalb wir Produkte verkauft haben, welche einen zu hohen Koffeingehalt aufweisen und somit nicht den Schweizer Vorgaben entsprechen.

Uns war dies ehrlich gesagt nicht bewusst. Rückblickend müssen wir jedoch klar sagen, dass unser Qualitätsmanagement in diesem Punkt versagt hat.

Bei vielen Lieferanten, von welchen wir Produkte beziehen, ist vertraglich geregelt, dass ausschliesslich Produkte geliefert werden dürfen, welche für den Schweizer Markt zugelassen sind. Aus diesem Grund haben wir gewisse Produkte in unser Sortiment aufgenommen, ohne diese zusätzlich nochmals im Detail zu prüfen. Genau dies hätte jedoch passieren müssen.

Auch wenn wir ein kleines Unternehmen sind, besitzen wir klare Qualitätsmanagement-Prozesse. In diesem Fall wurden diese jedoch nicht konsequent genug umgesetzt und dafür tragen wir die Verantwortung.

Sich nun damit zu entschuldigen, dass wir uns auf Lieferanten verlassen haben, wäre falsch. Die Verantwortung liegt am Ende bei uns. Ohne Wenn und Aber.

Sofortige Massnahmen nach der Anfrage

Selbstverständlich haben wir unmittelbar nach Erhalt der Anfrage reagiert.

Sämtliche betroffenen Produkte wurden umgehend aus dem Sortiment entfernt beziehungsweise die Lagerbestände auf null gesetzt, damit diese nicht weiter gekauft werden konnten. Zusätzlich wurden sämtliche Kunden informiert, welche diese Produkte gekauft haben.

Ebenso haben wir eine öffentliche Stellungnahme auf unserem Blog veröffentlicht. Diese wurde auf Wunsch des Schweizer Fernsehens vorübergehend wieder offline genommen, da darum gebeten wurde, diese erst nach Ausstrahlung des Beitrages zu veröffentlichen.

Zusätzlich haben wir bei sämtlichen Produkten mit erhöhtem Koffeingehalt deutlich sichtbare Hinweise ergänzt. Ebenso wurden Hinweise im Warenkorb sowie auf der Kassen-Seite eingebaut, damit Kunden nochmals darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich koffeinhaltige Produkte im Warenkorb befinden.

Damit hätte das Thema für uns theoretisch abgeschlossen sein können. Abwarten, bis der Bericht erscheint und hoffen, dass wir nicht allzu negativ dargestellt werden.

Warum uns das Thema weiterhin beschäftigt

Doch intern beschäftigte uns das Thema weiterhin sehr stark.

In vielen internen Gesprächen, Recherchen und Abklärungen kamen wir immer wieder auf die Diskussion rund um Energy Drinks sowie den Konsum durch Kinder und Jugendliche zurück. Gerade weil dieses Thema gesellschaftlich zunehmend diskutiert wird und es auch politische Initiativen oder Forderungen nach Verboten gibt.

Natürlich haben wir uns deshalb viele Fragen gestellt.

Was machen wir hier eigentlich? Wie gehen wir zukünftig mit solchen Produkten um?

Wenn wir ehrlich sind, befinden sich viele Produkte aus unserem Sortiment nicht zuoberst auf einer Gesundheitsskala. Viele Produkte enthalten Zucker oder sollten allgemein nur in vernünftigem Mass konsumiert werden. Selbstverständlich haben wir jedoch auch sehr viele gesunde Produkte im Sortiment. Gleichzeitig machen Energy Drinks lediglich rund 0.8 % unseres gesamten Sortimentes aus.

Doch so einfach ist das Thema eben nicht.

Denn am Ende geht es nicht nur um Energy Drinks, sondern grundsätzlich auch um den verantwortungsvollen Konsum allgemein.

Ist es wirklich schädlich, wenn ein Erwachsener gelegentlich einen Energy Drink konsumiert? Obwohl auch Kaffee, Tee oder andere Getränke Koffein enthalten? Geht es nicht oftmals darum, wie viel konsumiert wird? Und braucht es nicht auch Eigenverantwortung, Vernunft und einen bewussten Umgang mit solchen Produkten?

Die gleiche Diskussion könnte man schliesslich auch über Produkte mit viel Zucker führen.

Kinder und Jugendliche im Online-Handel

Dass Kinder und Jugendliche keine Energy Drinks konsumieren sollten, darüber müssen wir nicht diskutieren. Dieser Meinung sind auch wir klar und deutlich.

Doch kann man im Online-Handel tatsächlich vollständig verhindern, dass Jugendliche solche Produkte bestellen?

Ganz so einfach ist das leider nicht.

Natürlich könnten wir verlangen, dass Kunden bestätigen, über 16 oder 18 Jahre alt zu sein. Doch dies wäre am Ende lediglich ein einfacher Klick. Auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen klar darauf hin, dass Bestellungen nur von volljährigen Personen durchgeführt werden dürfen.

Könnte man über Bonitäts- oder Identitätsdatenbanken das Alter prüfen? Teilweise ja. Allerdings sind auch solche Systeme nicht lückenlos oder immer korrekt.

Wenn ein Kunde bei uns bestellt, stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise Kreditkarte, TWINT, PayPal oder PostFinance. Gewisse Zahlungsmittel besitzen Altersvorgaben, andere wiederum weniger strenge.

Beim Kauf auf Rechnung erfolgt zusätzlich eine Bonitäts- und Personenprüfung. Dadurch wird es schwieriger, falsche Angaben zu machen. Vollständig verhindern lässt sich das Thema jedoch auch damit nicht.

Zusätzlich gäbe es seitens der Schweizerischen Post noch eine Dienstleistung, welche eine gesetzeskonforme Identitätsprüfung mittels ID-Check durchführen würde. Dies wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden und würde zudem auch erwachsene Personen betreffen. Pakete könnten dadurch nicht mehr deponiert oder im Milchkasten zugestellt werden, sondern müssten immer persönlich übergeben werden, was für alle Kunden einen erheblichen Nachteil darstellen würde.

Lange Rede, kurzer Sinn

Wenn jemand unbedingt Energy Drinks online bestellen möchte, wird dies in vielen Fällen möglich sein.

Das Paket wird anschliessend physisch an die Wohnadresse geliefert. Dadurch sehen Eltern oder Erziehungsberechtigte mit hoher Wahrscheinlichkeit, was bestellt wurde. Genau hier sehen wir ebenfalls eine wichtige Verantwortung.

Wir unternehmen alles Mögliche, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche solche Produkte bei uns bestellen. Gleichzeitig braucht es jedoch auch die Aufmerksamkeit, Aufklärung und Verantwortung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten.

Kinder und Jugendliche müssen über Risiken informiert werden. Und manchmal braucht es auch ein klares Nein.

Die gesamte Verantwortung ausschliesslich auf den Online-Handel abzuschieben, greift aus unserer Sicht zu kurz. Denn dieselbe Diskussion betrifft ebenso den stationären Handel.

Es gibt zwar bereits Geschäfte, welche Energy Drinks erst ab 16 Jahren verkaufen. Gleichzeitig existieren jedoch viele Verkaufsstellen ohne entsprechende Einschränkungen. Und selbst dort, wo Altersgrenzen gelten, werden Produkte oftmals einfach von älteren Personen gekauft.

Alternativ hat jede Person freien Zugang zu einem Selecta-Automaten, in dem es eine Vielzahl an Energy-Drinks zu kaufen gibt.

Braucht es immer mehr Verbote?

Manche Menschen vertreten deshalb die Meinung, man sollte Energy Drinks oder allgemein Produkte mit viel Zucker einfach verbieten.

Doch ist es wirklich so einfach?

Müssen wir tatsächlich immer mehr verbieten, weil Eigenverantwortung, Vernunft und bewusster Konsum zunehmend verloren gehen?

Genau deshalb haben wir uns schlussendlich gegen ein öffentliches Fernsehinterview entschieden. Denn aus unserer Sicht geht es bei diesem Thema um weit mehr als nur um Energy Drinks.

Selbstverständlich hätten wir sagen können, dass uns zusätzliche mediale Aufmerksamkeit oder Werbung mehr Reichweite und möglicherweise sogar mehr Umsatz bringt.

Doch darum geht es uns nicht. Wir sind ein Familienunternehmen, welches nicht nur ein guter Arbeitgeber, sondern auch ein ehrliches, transparentes und verantwortungsbewusstes Dienstleistungsunternehmen sein möchte.

Versand
Schweizerische Post

Wir versenden unsere Pakete ausschliesslich mit der Schweizerischen Post und per Priority-Paket.

An Feiertagen erfolgt weder die Zustellung noch die Bearbeitung von Paketen. Finde in dieser Zusammenfassung heraus, welche Feiertage für Sweets.ch relevant sind.

Die Portokosten betragen 6.90 pro Bestellung.

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