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Unterschiede beim erlaubten Koffeingehalt in der Schweiz, der EU und den USA

Unterschiede beim erlaubten Koffeingehalt in der Schweiz, der EU und den USA

Koffein wird weltweit in vielen Getränken und Lebensmitteln verwendet und ist besonders häufig in Kaffee, Tee, Softdrinks sowie Energy Drinks enthalten. Gerade bei koffeinhaltigen Getränken unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben zwischen der Schweiz, der Europäischen Union und den USA teilweise deutlich.

Koffein in der Schweiz

Die Schweiz besitzt im internationalen Vergleich relativ strenge Vorgaben für koffeinhaltige Getränke. Gemäss der Verordnung des EDI über Getränke darf der Koffeingehalt pro Tagesration maximal 160 mg betragen.

Dabei gilt:

Die auf dem Produkt angegebene Tagesration zählt als Grundlage.
Falls keine Tagesration angegeben ist, gelten automatisch:
500 ml bei Getränken
100 g bei Energy Shots

Das bedeutet konkret:

Ein Getränk mit 32 mg Koffein pro 100 ml darf in der Schweiz nur bis maximal 500 ml verkauft werden. Deshalb enthalten klassische Energy Drinks wie Red Bull oder Monster meist rund 32 mg Koffein pro 100 ml und bleiben damit innerhalb der Schweizer Vorgaben.

Produkte aus den USA überschreiten diese Werte jedoch teilweise deutlich. Einige amerikanische Energy Drinks enthalten 200 mg, 300 mg oder sogar noch mehr Koffein pro Dose und sind deshalb in der Schweiz nicht zulässig.

Zusätzlich gelten in der Schweiz spezielle Kennzeichnungsvorschriften für koffeinhaltige Getränke. Produkte mit einem erhöhten Koffeingehalt ab 150 mg pro Liter müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Dazu gehört ein deutlich sichtbarer Hinweis wie:

„Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.“

Das bedeutet, dass praktisch sämtliche klassischen Energy Drinks in der Schweiz diesen Warnhinweis tragen müssen, obwohl sie sich noch innerhalb des gesetzlich erlaubten Höchstwertes befinden.

Spezialregelung für Hydration- und Sportgetränke in der Schweiz

In der Schweiz gelten für gewisse Sportler- beziehungsweise Hydration-Getränke teilweise andere Vorschriften als für klassische Energy Drinks.

Während normale koffeinhaltige Getränke maximal 160 mg Koffein pro Tagesration enthalten dürfen, sind bei speziellen Sportlergetränken unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 200 mg Koffein pro Tagesration erlaubt.

Diese Produkte fallen teilweise unter die Kategorie Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf beziehungsweise Sportlergetränke.

Zusätzlich existieren in der Schweiz genaue Vorgaben dafür, wann ein Getränk als „isotonisch“ bezeichnet werden darf. Damit ein Getränk offiziell als isotonisch verkauft werden darf, muss die sogenannte Osmolarität zwischen 270 und 290 mmol/L liegen.

Diese Regelung ist strenger als in der Europäischen Union. Dort gelten teilweise Werte bis 330 mmol/kg noch als isotonisch.

Das bedeutet, dass ein Getränk in der EU legal als isotonisch verkauft werden darf, obwohl es in der Schweiz beanstandet würde.

Gerade moderne Hydration-, Fitness- und Gaming-Drinks bewegen sich deshalb häufig in einem rechtlich sensiblen Bereich, insbesondere wenn zusätzlich hohe Mengen an Koffein enthalten sind.

Koffein in der Europäischen Union

Die Europäische Union verfolgt beim Koffeingehalt grundsätzlich einen etwas liberaleren Ansatz als die Schweiz. Einheitliche EU-Grenzwerte für den maximalen Koffeingehalt in Getränken existieren nur eingeschränkt.

In vielen EU-Ländern dürfen daher deutlich stärkere Energy Drinks verkauft werden als in der Schweiz, sofern die Produkte korrekt gekennzeichnet sind.

Die wichtigste Vorschrift der EU betrifft die Kennzeichnung:

Getränke mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter müssen einen gut sichtbaren Warnhinweis tragen.

Das bedeutet:

Ein Getränk mit 32 mg pro 100 ml entspricht 320 mg pro Liter und benötigt bereits einen Warnhinweis.
Trotzdem dürfen in der EU häufig Produkte verkauft werden, die insgesamt deutlich mehr Koffein enthalten als in der Schweiz erlaubt wäre.

Einige Länder innerhalb der EU besitzen zusätzlich eigene nationale Regelungen oder Altersbeschränkungen für Energy Drinks.

Koffein in den USA

Die USA gelten als einer der liberalsten Märkte für koffeinhaltige Getränke weltweit. Dort existieren deutlich weniger strenge Vorgaben als in der Schweiz oder der EU.

Zwar überwacht die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA koffeinhaltige Produkte, jedoch gibt es für viele Getränke keine klar definierten Höchstgrenzen wie in der Schweiz.

Dadurch kommen in den USA regelmässig Produkte auf den Markt mit:

200 mg Koffein pro Dose
300 mg Koffein pro Dose
über 400 mg Koffein pro Dose

Besonders sogenannte Energy Shots, Pre-Workout-Drinks oder Gaming-Getränke enthalten oft extrem hohe Mengen an Koffein.

Viele dieser Produkte wären in der Schweiz nicht verkehrsfähig und dürften hier nicht verkauft werden.

Warum unterscheiden sich die Regeln?

Die unterschiedlichen Regelungen hängen vor allem mit dem jeweiligen Gesundheitsschutz und der Lebensmittelgesetzgebung zusammen.

Die Schweiz verfolgt traditionell eher vorsichtige Regelungen im Lebensmittelbereich. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor einem übermässigen Koffeinkonsum zu schützen.

Die USA setzen dagegen stärker auf Eigenverantwortung der Konsumenten und weniger auf gesetzliche Höchstgrenzen.

Die EU liegt irgendwo dazwischen und konzentriert sich stärker auf transparente Kennzeichnungen als auf strikte Maximalwerte.

Fazit

Die Unterschiede beim erlaubten Koffeingehalt zwischen der Schweiz, der EU und den USA sind teilweise erheblich.

Während in den USA sehr starke koffeinhaltige Getränke problemlos verkauft werden dürfen, gelten in der Schweiz deutlich strengere Vorschriften. Produkte, welche im Ausland völlig legal sind, können deshalb in der Schweiz schnell gegen das Lebensmittelrecht verstossen.

Für Händler und Importeure ist es deshalb wichtig, Produkte genau zu prüfen, bevor diese auf dem Schweizer Markt verkauft werden. Konsumenten wiederum sollten insbesondere bei importierten Energy Drinks auf den tatsächlichen Koffeingehalt achten.

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