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War­um du bei Sweets.ch kei­ne Süs­sig­kei­ten umtau­schen kannst

Warum du bei Sweets.ch keine Süssigkeiten umtauschen kannst

Du hast bei Sweets.ch Frucht­gum­mi, Pop­corn oder eine ande­re Nasche­rei gekauft. Nach­dem du das Paket freu­dig geöff­net und dir die ers­te Köst­lich­keit in den Mund gesteckt hast, stellst du mit Schre­cken fest: das ist defi­ni­tiv nicht dein Geschmack! Ent­täuscht steckst du die unge­öff­ne­ten Packun­gen ins Paket zurück und suchst auf Sweets.ch nach einer Mög­lich­keit, eine Eti­ket­te für die Rück­sen­dung aus­zu­dru­cken. Doch eine sol­che Mög­lich­keit gibt es bei Sweets.ch nicht: Süs­sig­kei­ten sind vom Umtausch aus­ge­schlos­sen. Mit die­ser Hal­tung ist Sweets.ch aber nicht allein: Aus Qua­li­täts­grün­den ist es auch bei ande­ren Online-Shops nicht mög­lich, Lebens­mit­tel umzutauschen.

Der Trans­port und die Lage­rung von Süs­sig­kei­ten sind hei­kel. Das bekann­tes­te Bei­spiel ist Scho­ko­la­de: Ist es zu warm, beginnt sie zu schmel­zen. Aber auch ande­re Nasche­rei­en reagie­ren emp­find­lich auf Hit­ze und Käl­te. Aus die­sem Grund betreibt Sweets.ch einen gros­sen Auf­wand, um im Ver­teil­zen­trum in Rüti opti­ma­le kli­ma­ti­sche Bedin­gun­gen für die Lage­rung und den Ver­sand von Süs­sig­kei­ten zu schaf­fen: Die Chips, das Pop­corn und ande­re Süs­sig­kei­ten sol­len frisch und kna­ckig bei unse­ren Kun­din­nen und Kun­den ankom­men. Das ist auch der Grund, wes­halb Sweets.ch alle Pake­te aus­schliess­lich mit der Schwei­ze­ri­schen Post und als Prio­ri­ty Paket ver­schickt: Wir wol­len, dass unse­re Nasche­rei­en so schnell wie mög­lich bei dir ankom­men und nicht noch tage- oder näch­te­lang in irgend­ei­nem Ver­teil­zen­trum mit ungüns­ti­gen kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen herumliegen.

Sweets.ch bie­tet 100 % Qualität

Schickt jemand ein Paket zurück, wis­sen wir nicht, wie lan­ge die Süs­sig­kei­ten schon in der Hit­ze oder in der Käl­te gestan­den haben: Holt zum Bei­spiel jemand sein Paket im Som­mer mit dem Auto bei der Post ab und lässt es danach wäh­rend ein paar Stun­den auf dem Bei­fah­rer­sitz lie­gen, kom­men nicht nur Gum­mi­bär­chen arg ins Schwit­zen. Auch ande­re Pro­duk­te lei­den unter der Hit­ze und bie­ten nicht mehr den Ori­gi­nal­ge­nuss, den die Kun­din­nen und Kun­den von Sweets.ch erwar­ten. Hat jemand der Post die Erlaub­nis erteilt, Pake­te vor der Haus­tü­re zu depo­nie­ren, kön­nen die Pro­duk­te bei Tem­pe­ra­tu­ren unter Null eben­falls Scha­den neh­men. So gibt es unend­lich vie­le Situa­tio­nen, die sich nega­tiv auf die Qua­li­tät von Süs­sig­kei­ten aus­wir­ken – und die Sweets.ch nicht beein­flus­sen kann.

Bei umge­tausch­ten Pro­duk­ten kön­nen wir somit die Qua­li­tät unse­rer Nasche­rei­en nicht mehr zu 100 % garan­tie­ren. Aus die­sem Grund neh­men wir grund­sätz­lich kei­ne Süs­sig­kei­ten zurück. Es wäre ande­ren Kun­din­nen und Kun­den gegen­über schlicht nicht fair, wenn wir Süs­sig­kei­ten ver­sen­den, die even­tu­ell nicht mehr das ori­gi­na­le Geschmacks­er­leb­nis bie­ten. Kein Mensch möch­te ein Pro­dukt kau­fen, bei dem man nicht genau weiss, wo es schon über­all war und was es schon alles durch­ge­macht hat. Wer bei Sweets.ch Nasche­rei­en bestellt, darf davon aus­ge­hen, dass die Süs­sig­kei­ten sorg­fäl­tig pro­du­ziert, ver­trie­ben und gela­gert wer­den. Und somit genau das Geschmacks­er­leb­nis bie­ten, das der Name verspricht.

Umtausch von Lebens­mit­teln: das sagt das Gesetz

In der Schweiz kann man nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen von einem Kauf­ver­trag zurück­tre­ten. Aus die­sem Grund haben Kun­din­nen und Kun­den grund­sätz­lich kein Recht, feh­ler­freie Arti­kel umzu­tau­schen – auch wenn sie damit nicht zufrie­den sind. Oder wenn ihnen die gekauf­ten Arti­kel nicht schme­cken. Anders sieht es bei Garan­tie­fäl­len aus: Weist ein gekauf­ter Arti­kel einen Man­gel auf, gel­ten die Regeln der «Gewähr­leis­tung». Damit du zu dei­nem Recht kommst, musst du den Man­gel sofort bean­stan­den. Bei Klei­dern ist es ein­fach, einen sol­chen Man­gel fest­zu­stel­len und gel­tend zu machen: Feh­len­de Knöp­fe, defek­te Reiss­ver­schlüs­se und kaput­te Näh­te sind kla­re Män­gel. Auch bei Unter­hal­tungs­elek­tro­nik ist der Fall in der Regel klar: Funk­tio­niert ein Gerät nicht so, wie es funk­tio­nie­ren muss, besteht ein Mangel.

Auch Möbel, die zer­kratzt ankom­men, sind dis­kus­si­ons­los man­gel­haft. Bei Süs­sig­kei­ten einen ech­ten Man­gel fest­zu­stel­len, ist deut­lich schwie­ri­ger: In den aller­meis­ten Fäl­len han­delt es sich um klei­ne Abwei­chun­gen von der Norm, die meis­tens auf klei­ne Unstim­mig­kei­ten bei der maschi­nel­len Ver­ar­bei­tung und Ver­pa­ckung zurück­zu­füh­ren sind. Sol­che Abwei­chun­gen gel­ten nicht als Man­gel und kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Unser Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob dir eine Süs­sig­keit schmeckt oder nicht, bestellst du in einem ers­ten Schritt mit Vor­teil eine klei­ne Degus­ta­ti­ons­men­ge. Schmeckt dir das Bestell­te, kannst du beim nächs­ten Mal beru­higt eine grös­se­re Men­ge in den Waren­korb legen.

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