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Das arabische Wort «halal» entspricht in etwa den deutschen Begriffen «erlaubt» und «rein». Ist ein Lebensmittel «halal», entspricht es muslimischen Speisevorschriften. Damit Süssigkeiten «halal» sind, müssen einige Aspekte beachtet werden. Eine einheitliche Liste, welche Lebensmittel «halal» sind und welche nicht, existiert allerdings nicht. Die Kriterien werden von den islamischen Rechtsgelehrten zum Teil unterschiedlich ausgelegt. Halal sind mit Sicherheit Eier, frische Milch, frisches Gemüse, frisches Obst und pflanzliches Öl – und die Süssigkeiten in der Rubrik «halal» auf Sweets.ch.
Weshalb ist das so aussergewöhnlich? Die islamischen Speisevorschriften werden im Koran und in der Sunna geregelt. Das Gegenteil von «halal» ist «haram». Als «haram» gelten unter anderem Schweinefleisch und alle Produkte, die Schweinefleisch enthalten oder mit Schweinefleisch hergestellt werden. Gummibärchen enthalten Gelatine. Und Gelatine wird in der Regel aus Schweinefleisch hergestellt. Aus diesem Grund sind Gummibärchen nicht «halal» und dürfen von Musliminnen und Muslimen nicht genossen werden – ausser der Fruchtgummi wird halal hergestellt. Und das ist heutzutage durchaus möglich.
Das spanische Unternehmen «Jake» ist ein Pionier bei der Herstellung von Süssigkeiten, die muslimischen Speisevorschriften entsprechen. Darüber hinaus stellt Jake viele weitere Schleckereien für Menschen mit besonderen Ansprüchen an Lebensmittel her. So sind viele Fruchtgummis von Jake nicht nur halal. Sondern auch fett-, gluten- und laktosefrei und für Veganerinnen und Veganer geeignet. Jake legt grossen Wert auf Lebensmittelsicherheit und ist mit dem Prädikat «AA» von BRC Food ausgezeichnet. Das ist die höchste Auszeichnung, die ein Hersteller von (Halal-)Süssigkeiten erreichen kann.
Ausser dem Umstand, dass sie halal hergestellt wurden, zeichnen sich die Fruchtgummis von Jake nicht zuletzt durch ihre verrückten Formen aus. So gibt es zum Beispiel von Jake Flaschen, Spiegeleier und Zähne aus Fruchtgummi. Sie sind allesamt fett-, gluten- und laktosefrei. Und natürlich halal. Etwas weniger crazy sind die sauren Erdbeeren, die Pfirsichherzen und die glutenfreien Teddybären. Sie sind selbstverständlich ebenfalls 100 % halal. Auch von Trolli gibt es bei Sweet.ch Produkte, die muslimischen Speisevorschriften entsprechen. Dazu gehören der halale Fruchtsalat mit Gummibonbons und die halalen Peach Rings. Der Spezialist für total verrückte und originelle Fruchtgummi- und Schaumzuckerkreationen beweist mit seinem Sortiment an halalen Süssigkeiten, dass ein trolliges Leben auch für Menschen mit besonderen Anforderungen an die Ernährung möglich ist. Sorglos naschen!
Ein anderer grosser Hersteller von Produkten mit dem Label «halal» ist «Cavendish & Harvey». Trotz des typisch britischen Firmennamens werden die Gourmet-Drops nicht in England, sondern in Deutschland hergestellt. Und zwar mit echtem Fruchtsaft. Die edlen goldenen Dosen gibt es unter anderem mit Bonbons in den Geschmacksrichtungen «Clear Ice Drops», «Refreshing Cola» und «Exotic Mango». Besonders schön anzusehen sind die Halal-Bonbons von Cavendish & Harvey im dekorativen Glas. Die «Mixed Fruit Selection» enthält 300 Gramm auserlesene Bonbons. Auch sie sind halal und dürfen von Musliminnen und Muslime bedenkenlos genossen werden.
„Halal“ ist ein arabischer Begriff, der „erlaubt“ oder „zulässig“ bedeutet und sich auf Lebensmittel bezieht, die nach islamischem Recht zubereitet oder verarbeitet wurden. Dies schliesst bestimmte Lebensmittel und Zutaten aus (wie Schweinefleisch oder Alkohol) und erfordert auch, dass Tiere auf eine bestimmte Weise geschlachtet werden.
Halal Süssigkeiten sind Süsswaren, die nach den Vorschriften des islamischen Rechts hergestellt wurden. Sie enthalten keine haram (verbotenen) Zutaten wie Schweinegelatine oder Alkohol. Darüber hinaus müssen alle Zutaten und der Herstellungsprozess selbst den Halal-Standards entsprechen, was oft durch eine Halal-Zertifizierung bestätigt wird.
Das Wort haram stammt aus dem Arabischen und bedeutet wörtlich „verboten“ oder „unerlaubt“. Es bezeichnet im Islam all das, was nach den Regeln der Religion nicht erlaubt ist. Dazu können bestimmte Handlungen, Verhaltensweisen oder auch Lebensmittel gehören. Besonders bei Essen und Trinken ist „haram“ ein häufig verwendeter Begriff. Lebensmittel gelten zum Beispiel als haram, wenn sie Schweinefleisch enthalten, Alkohol beigemischt ist oder nicht nach islamischen Vorschriften geschlachtet wurden. Das Gegenteil von haram ist halal, also „erlaubt“. Viele Muslime achten im Alltag bewusst darauf, haram zu vermeiden und halal zu konsumieren – sei es beim Einkaufen, im Restaurant oder bei Süssigkeiten. Deshalb wird die Kennzeichnung von Produkten immer wichtiger.
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